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Einsatzabteilung: Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre

Der Niedersächsische Landtag hat am 16. Mai 2018 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Kernpunkt ist die Anhebung der Altersgrenze für die Zugehörigkeit in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr:

Künftig kann bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verrichtet werden.

Auf diese Weise sollen vor allem die Einsatzabteilungen im ländlichen Raum gestärkt werden.

Das geänderte Brandschutzgesetz sieht im neuen Paragrafen 32a außerdem eine bessere Absicherung für Feuerwehrangehörige bei Unfällen vor, die nicht durch die Feuerwehr-Unfallkasse abgedeckt sind. Dazu richtet die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einen Fonds ein.

Weitere Neuerungen sind Präzisierungen bei der Gutschrift von Arbeitszeiten und der Entgeltfortzahlung sowie bei den Entschädigungsansprüchen. Diese Regelungen sind auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und auch für ehrenamtliche Feuerwehrführungskräfte des Landes anzuwenden.

Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 3.285 Ortsfeuerwehren mit zirka 124.800 ehrenamtlichen Mitgliedern.

Text: J. Thorns, Zeitschrift ‚BRANDSchutz‘

 

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