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Freitag, der 13. Juni 2014 ist bundesweiter Rauchmeldertag

Freitag, der 13. ist als Unglückstag verschrien. Machen Sie diesen Tag zu Ihrem Glückstag. Installieren Sie Rauchmelder in Ihrer Wohnung und schützen Sie sich und Ihre Familie vor der Gefahr ein Feuer zu „verschlafen“!

Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.

95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Qualität für Rauchmelder im Langzeiteinsatz

vds_Q_rauchmelderFür Rauchwarnmelder in privaten Haushalten können Sie sich auf der Suche nach einem langlebigen Produkt an dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Ähnlich wie andere Gütesiegel gewährleistet das „Q“, dass der gekennzeichnete Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem eine 10-jährige Lebensdauer.

 

 

 

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen (Kurzfassung)

  • seit 20.03.2012
  • für Neubauten ab 1. November 2012,
    für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis 2015
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure,
    die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung  

Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht und zu Rauchmeldern allgemein
finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Kleine Helfer in der Not – Der Kinderfinder rettet Leben

Wenn es brennt, können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Kinder gehören bei einem Brand zu den Schwächsten. Rettungskräfte sollten ihnen als erste Aufmerksamkeit widmen. Denn Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Sie sind oft so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen.

Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder im Gebäude befinden, wenn ein Haus- oder Wohnungsbrand fortgeschritten ist. Aus diesem Grund hat die VGH in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer in Niedersachsen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen den so genannten Kinderfinder entwickelt.

Kinderfinder_TitelseiteDer Kinderfinder wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt. Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe „Warndreieck“ zeigt ein symbolisiertes Kind mit Teddy. Es kann leicht von der Trägerpostkarte gelöst und an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte sich der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür befinden. Der Rettungstrupp erhält so einen wichtigen Hinweis, dass sich hinter dieser Tür womöglich noch ein Kind befindet.

Die Kinderfinder sind bei VGH-Vertretungen kostenlos erhältlich. Weitere nützliche Tipps zum richtigen Verhalten im Brandfall bietet ein Flyer, den die VGH begleitend an interessierte Eltern ausgibt.

 

 

 

 

 

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