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Niedersachsen erhöht Höchstalter für Feuerwehrleute

Der niedersächsische Landtag hat das Höchstalter für aktive Feuerwehrleute von 62 Jahre auf 63 Jahre angehoben.

Niedersachsen hat ein neues Brandschutzgesetz: CDU, SPD und FDP stimmten am Dienstag im Landtag für die Reform der 34 Jahre alten Paragrafensammlung, die die Rahmenbedingungen für die Feuerwehrarbeit im Land regelt. Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1978 und war damit eines der ältesten in Deutschland. Grüne und Linke stimmten gegen das Gesetz, aus ihrer Sicht gehen die Neuerungen nicht weit genug.

Innenminister Uwe Schünemann sprach von einem „großen Wurf“. Die in dem Gesetz vereinbarten Maßnahmen etwa zur Ausbildung der Feuerwehrleute unterstützten das ehrenamtliche Engagement der Menschen. „Wir setzen die richtigen Rahmenbedingungen“, sagte er. Ziel der Neuerungen sei es, dem Mitgliederschwund bei vielen Feuerwehren zu begegnen und trotz des demografischen Wandels den Brandschutz zu sichern, so der CDU-Politiker.

Künftig ist es Männern und Frauen etwa erlaubt, in zwei Feuerwehren – am Wohn- und am Arbeitsort – Mitglied zu sein. Auch Berufsfeuerwehrleute können sich künftig parallel ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren. Die Altersgrenze für aktive Mitgliedschaften wird zudem von 62 auf 63 Jahre angehoben. Kommunen können ferner die Kosten für Brandschutzauflagen besser an Bauträger weitergeben. Die SPD hatte eine flexiblere Altersgrenze gefordert, konnte dafür aber keine Mehrheit finden. 

Feuerwehr im Einsatz

Auch aus der Sicht von Landesfeuerwehrpräsident Hans Graulich ist das neue Gesetz trotz kleinerer Mängel eine deutliche Verbesserung. Besonders lobte Graulich die neue Kompetenz, welche die Einsatzleitung der Feuerwehren künftig hat: „Jetzt steht erstmals im Gesetz, Feuerwehr führt Feuerwehr.“

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr seien somit nicht mehr anderweitig weisungsgebunden, etwa durch die Polizei. Ein Großteil der Mitglieder sei jedoch gegen die Erhöhung der Altersgrenze gewesen, es habe aber auch Stimmen für eine Anhebung auf 67 gewesen, sagte Graulich.

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