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Niedersachsen: Countdown für Rauchmelderpflicht läuft

Auch bestehende Wohngebäude müssen bis 31. Dezember 2015 ausgestattet sein

In Niedersachsen müssen bis zum Jahresende auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit November 2012. Damit herrscht in Niedersachsen ab 1. Januar 2016 für sämtliche Wohngebäude Rauchmelderpflicht.

„Es hat sich gezeigt, dass der Einbau auf freiwilliger Basis nicht schnell genug vorangeschritten ist – leider“, begründet Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt die Einführung der Rauchmelderpflicht. „Denn Rauchmelder erkennen Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Menschen – auch nachts. So können sie im Ernstfall Leben retten“, ergänzt die auch für die Abteilung Städtebau und Wohnen zuständige niedersächsische Ministerin. Noch immer sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.

Laut § 44 der niedersächsischen Bauordnung müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. „Wegen der erhöhten Brandgefahr sollten auch Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer mit Qualitätsrauchmeldern ausgestattet werden“, empfiehlt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandprävention e.V. Für Küchen und Bäder seien Rauchmelder dagegen nicht geeignet.

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind in Niedersachsen gemäß Bauordnung die Eigentümer. Für Pflege und Wartung der Geräte sind die Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt, dass die Nutzer mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind, inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen, empfiehlt sich daher, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit „Q“-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.

Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht: www.rauchmelder-lebensretter.de

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