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Aus gegebenen Anlass: Grünflächen am Feuerwehrgerätehaus sind kein Hundeklo…

…Entsorgt bitte die Hundehaufen!

Schade, dass wir ständig auf die Hinterlassenschaften von Hunden stoßen. Obwohl Hundebesitzer den Hundekot ihres Tieres entfernen müssen, vor allem, wenn sie sich auf fremden oder öffentlichen Plätzen befinden, gibt es immer noch einige, die den Kot ihres Lieblings einfach liegen lassen und sich aus dem Staub machen.

Bitte hier nicht!

 

Deshalb hier eine Bitte an alle Hundehalter: Achten Sie bei den Spaziergängen mit Ihren Vierbeinern darauf, dass die Verschmutzung der Grünflächen am Feuerwehrgerätehaus unterbleibt. Es ist keine Freude bei einem Übungsdienst eine solche  „Tretmine“ zu erwischen und diese dann hinterher aus dem groben Sohlenprofil der Feuerwehrstiefel herauskratzen zu müssen. Jede Woche müssen wir erneut die Hinterlassenschaften entfernen.

 

Halte dein Dorf sauber und rein ...

Gesehen in Schulenburg, Nähe Südlandebahn des Flughafens Hannover/Langenhagen 🙂

 

Zu diesem Thema gibt es auch eine aktuelle Meldung seitens der Gemeinde Wedemark:

Das kommt in die Tüte – Hundekot muss entsorgt werden

Gerade in letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wedemark, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in Ortschaften nicht entsorgen. Abgesehen von der Geruchsbelästigung und der Gefahr, die durch die auf Wegen liegenden „Tretminen“ ausgeht, begehen so handelnde Herrchen und Frauchen auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann.

Die „Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Wedemark“ sieht in § 5 „Besondere Verunreinigungen“ eine unverzügliche Reinigung der Verschmutzten Wegefläche durch den oder die Verursacher vor.

Die Gemeinde Wedemark fordert deshalb alle Hundehalter und -halterinnen auf, die Hinterlassenschaften mit einem verschließbaren Gefäß aufzunehmen (Hundekotbeutel gibt es in jedem Zoohandel oder im Internet) und verschlossen dem Restmüll oder einer öffentliche Mülltonne zuzuführen. Keinen Sinn macht es dagegen, den Hundekot in einen Beutel aufzunehmen und diesen Beutel dann im privaten oder öffentlichen Straßenraum zu entsorgen. Auch in angrenzenden Feld- oder Waldflächen haben die gefüllten Kotbeutel nichts zu suchen. Hier liegt dann ebenso eine Ordnungswidrigkeit vor.

Hundefreunde sollten auch daran denken, dass ihr Verhalten die Akzeptanz ihrer vierbeinigen Gefährten bei anderen Mitmenschen beeinflusst.

Werden Verursacher bei der Verschmutzung und unterbliebener Reinigung beobachtet, können diese bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In der Regel wird der Hundehalter erstmalig angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dass er zukünftig darauf zu achten hat, dass die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen sind. Sollte es zu erneuten Anzeigen kommen, wird das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahren angedroht. Beim ersten Mal werden dann 25,00 Euro an Ordnungsgeld verhängt. Bei weiteren Fällen erhöht sich der Betrag.

Werden Verursacher bei der Verschmutzung und unterbliebener Reinigung am Feuerwehrgerätehaus Brelingen durch uns beobachtet, werden wir diese bei der Gemeindeverwaltung melden!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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