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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen wurde endlich eingeführt

Mit sofortiger Wirkung gilt nun auch in Niedersachsen für Neubauten die Rauchmelderpflicht. Der Landtag in Hannover hat dies am 20. März 2012 beschlossen und die Niedersächsische Bauordnung entsprechend geändert. So müssen nun Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

Seit 2010 lag der Gesetzentwurf, der die Einführung einer verbindlichen Rauchmelderpflicht vorsieht, im Landtag vor.

Damit ist nun verbindlich geregelt, dass Wohnungen zukünftig mit Rauchmeldern in allen Kinderzimmern, allen Schlafzimmern und allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, ausgestattet werden müssen.

Dies gilt für Neubauwohnungen mit Baudatum ab dem 31.10.2012.

Für Bestandswohnungen, also Wohnungen, die bereits vor diesem Datum fertig gestellt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2015. Ob diese Übergangsfrist nun 3 Jahre bis zum 20.03.2015 läuft oder bis zum 31.12.2015 alle Wohnungen in Niedersachsen mit Rauchmelder ausgestattet sein müssen, ist aktuell noch nicht öffentlich bekanntgegeben.

Unabhängig von der Übergangsfrist bis zum Jahr 2015 ist darauf hinzuweisen, dass Rauchmelder Leben retten, auch vor dem Ende der Übergangsfrist.

In der Vergangenheit gab es auch in Niedersachsen genug traurige Beispiele für Tote und Verletzte bei Bränden. Opfer, die mit einem Rauchmelder vermieden worden wären.

Rauchmelder retten aber nicht nur Leben, in dem meisten Fällen wird durch die rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr der Sachschaden bei Bränden deutlich reduziert.

Ein Rauchmelder ab 10 Euro schützt also nicht nur Ihr Leben und Ihre Gesundheit, sondern auch Ihr Hab und Gut.

Versicherungen werden die Einhaltung einer Rauchmelderpflicht prüfen

Hierzu ein Bericht auf rauchmelderpflicht.net:

Was passiert, wenn trotz Rauchmelderpflicht kein Rauchmelder installiert wird?

Versicherungen verlangen als vertragliche Obliegenheit die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Die Landesbauordnung stellt eine gesetzliche Vorschrift dar.

Im Falle von Verstößen gegen diese Obliegenheit ist die Versicherung von der Leistung frei (nachzulesen in den Versicherungsbedingungen unter “Sicherheitsvorschriften”).

Dies betrifft vorerst nur Neubauten ab dem 20.03.2012. Sollte es hier zu einem Brand kommen und es ist kein Rauchmelder installiert, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

In der Regel wird sich der Versicherungsnehmer darauf berufen, von der Rauchmelderpflicht keine Kenntnis gehabt zu haben.

In diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen die Leistung nicht verweigern, wohl aber senken. Und zwar in dem Ausmaß, wie der Schaden gewesen wäre, wenn ein Rauchmelder installiert gewesen wäre und die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert worden wäre.

Oftmals werden Brände erst sehr spät bemerkt, gerade Feuer, die durch einen technischen Defekt bei Abwesenheit der Bewohner auftreten. Schnell entwickelt sich dann ein Vollbrand einer Wohnung oder eines Hauses, der Schaden erreicht dann Höhen von 50.000 bis 250.000 Euro.

Mit rechtzeitiger Alarmierung durch einen Rauchmelder wäre der Schaden deutlich niedriger ausgefallen.

Das muss jedoch nicht die Versicherung vor Gericht beweisen, sondern der Wohnungsinhaber muss beweisen, dass der Schaden auch mit Rauchmelder in der gleichen Art und Höhe eingetreten wäre.

Ein Beweis, der kaum zu erbringen ist.

Freiwillig Rauchmelder anbringen

Feuerwehren im ganzen Land empfehlen jedem dringend, freiwillig Rauchmelder zu installieren.

Die Frage nach der Entschädigung durch die Versicherung ist unerheblich, wenn Sie oder Ihre Familie bei einem nächtlichen Brand schwer verletzt oder getötet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Rauchmelder das VdS-Zeichen tragen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Sie zum Ende der Übergangsfrist Rauchmelder installiert haben, die den Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht entsprechen.

Quelle: http://rauchmelderpflicht.net/

Rauchmelder anbringen ist schnell gemacht...

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