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Hydrantenkontrolle steht an – die wichtigen Helfer in der Not

Der Winter naht und eine der vielen unspektakulären Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren ist die Überprüfung der Hydranten. Diese Prüfungen finden gewohnheitsgemäß im Herbst, in diesem Jahr am 22. Oktober, statt.

 

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Hydrantenkontrolle …

Die Ortsfeuerwehr Brelingen kontrolliert rund 180 Hydranten, Zisternen und Saugbrunnen in Brelingen, Schadehop und Ohlenbostel. Die Brandschützer überprüfen dazu die Funktionsfähigkeit der Wasserentnahmestellen und deren technischen Zustand. Hierzu müssen die Hydranten kurz in Betrieb genommen werden. Veränderungen der Fließgeschwindigkeiten durch die Überprüfung können dazu führen, dass sich Eisen und Ablagerungen im Rohrnetz lösen. Es kann vereinzelt zu einer kurzen Trübung des Trinkwassers kommen, die gesundheitlich unbedenklich ist. Wenn Betroffene das Wasser dann einige Augenblicke fließen lassen, klärt es wieder auf.

Außerdem werden die Hydranten auf den Winter vorbereitet und die Hydrantendeckel mit einer Folie versehen, die bei starken Frosttemperaturen ein Festfrieren verhindert. Eine weitere Aufgabe bei der Hydrantenkontrolle ist es auch, die rot umrandeten, viereckigen Hinweisschilder aller Hydranten zu überprüfen. Sie befinden sich oft in schlechtem Zustand oder sind gar nicht mehr vorhanden. Diese Hinweistafeln sind während des ganzen Jahres der Witterung ausgesetzt und leider auch immer wieder Zielscheibe von Vandalismus und Aggressionen. Bei der Hydrantenkontrolle wird die Richtigkeit der Angaben auf den Schildern geprüft. Wenn ein Schild zu schwer beschädigt oder ganz verschwunden ist, muss ein neues Schild gesetzt werden. Vorhandene Mängel werden durch die Feuerwehr dokumentiert und  an den Wasserverband Nordhannover weitergeleitet, damit dieser umgehend die Instandsetzung vornehmen kann.

Liegenschaftsbesitzer, an deren Grundstücksgrenze sich ein Hydrant befindet, werden gebeten, Bäume und Sträucher zurück zu schneiden und Hindernisse wie z.B. die winterliche Schneelast zu entfernen, damit die Zugänglichkeit stets gewährleistet ist. Sie leisten dadurch auch im Interesse der Anwohner einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Ort. 

Einen Hinweis noch an alle Verkehrsteilnehmer: nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 12, ist das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, somit auch auf Hydranten, unzulässig.

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